Treckerführerschein

Klassen T, L 

Treckerfahren macht richtig viel Spaß! Ein Treckerführerschein darf allerdings ausschließlich nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, damit private Fahrten zu absolvieren.

Aber der Treckerführerschein bringt einen großen Vorteil mit sich: Zusammen mit der Fahrerlaubnis für die Klasse T erhältst du automatisch auch den Führerschein AM (Roller 50ccm).

Klasse T

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; bbH. max. 60 km/h

(für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH. max. 40 km/h) auch mit Anhänger.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen;

bbH. max. 40 km/h auch mit Anhänger

» Mindestalter: 16 Jahre

» Ausbildung: Theorie und Praxis

» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

» eingeschlossene Klassen: AM, L

Trecker_Butto
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min

» Grundwissen bei Ersterwerb 12

» Grundwissen bei Erweiterung 6

» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich 6

Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung der Klasse T erfolgt anhand von Übungsstunden, deren Anzahl nicht vorgeschrieben ist und variiert.

Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Theorie

» 30 Fragen bei Ersterwerb

» max. 10 Fehlerpunkte

» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxis: 

» 70 Minuten Prüfungszeit

» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt

» Fahren Inner- und Außerorts

» Rückwärtsrichten

»Trennen oder Verbinden des Anhängers mit der Zugmaschine

Klasse L

Klasse L erlaubt das Führen von Landmaschinen ohne Anhänger bis 40 km/h bbH, mit Anhänger bis 25 km/h bbH, in der Land- und Forstwirtschaft; Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bbH mit Anhänger.

» Mindestalter: 16 Jahre

» Ausbildung: Theorie

» Prüfung: Theorieprüfung

» eingeschlossene Klassen: keine

Trecker_Butto
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min

» Grundwissen bei Ersterwerb 12

» Grundwissen bei Erweiterung 6
(bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M)

» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich 2

Praktischer Unterricht

Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Übungsfahrten nach Bedarf

Theoretische Prüfung :

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Theorie

» 30 Fragen bei Ersterwerb

» max. 10 Fehlerpunkte

» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxis: 

» keine Prüfung erforderlich