PKW Führerschein

Klassen BF17, B, B96, B196, B197, BE

Eine Fahrerlaubnis für den PKW bietet dir größtmögliche Flexibilität, Mobilität und Freiheit im Alltag. Wahre Lebensqualität: Unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu sein!

Viele Berufe erfordern außerdem einen Führerschein der Klasse B.

Der deutsche PKW-Führerschein ist international anerkannt und bietet dir auch die Möglichkeit, im Ausland ein Auto anzumieten.

Klasse BF17
Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden.
Zur Antragstellung werden benötigt:

  • Lichtbild
  • Bescheinigung “Erste Hilfe”
  • Sehtest
  • Angabe der Begleitperson/en
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular)
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Voraussetzungen an den/die Begleiter:
  • Mind. fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Sozial intaktes Verhältnis zum Fahranfänger sollte gegeben sein
Der Kartenführerschein

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein muss spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

Wissenswertes
  • Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
  • Begleitpersonen müssen nicht zwingend vorn im Fahrzeug Platz nehmen, allerdings ist dies empfehlenswert, um einen genauen Überblick behalten zu können.
Klasse B

Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG).

Anhänger mit 750 kg zG, sowie Anhänger mit einer zG über 750 kg, wenn die zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg ergibt.

» Mindestalter: 18 Jahre

» BF17 17 Jahre

» Ausbildung: Theorie und Praxis

» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

» eingeschlossene Klassen: AM, L

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Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min

» Grundwissen bei Ersterwerb 12

» Grundwissen bei Erweiterung 6

» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich 2

Praktischer Unterricht à 45min

Übungsfahrten nach Bedarf

Vorgeschriebene Sonderfahrten:

» Überlandfahrt 5

» Autobahnfahrt 4

» Beleuchtungsfahrt 3

Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Theorie

» 30 Fragen bei Ersterwerb

» max. 10 Fehlerpunkte

» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxis: 

Übungsfahrten nach Bedarf

Vorgeschriebene Sonderfahrten:

» Überlandfahrt 5

» Autobahnfahrt 4

» Beleuchtungsfahrt 3

Klasse B96

PKW und Anhänger zusammen dürfen die zulässige Gesamtmasse von 4250kg nicht überschreiten.

»
Mindestalter: 18 Jahre

» BF17 17 Jahre

» Vorbesitz: B

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Ausbildung der Klasse B96

Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden

Inhalt der Ausbildung
  • theoretische Schulung von mindestens 2.5 Stunden
  • mindestens 3.5 Stunden praktischer Übungsstoff einzeln oder unter bestimmten Bedingungen auch in einer Gruppe von max. 8 Teilnehmern
  • Fahrpraktische Übungen von mindestens 60 Min. im öffentlichen Straßenverkehr

Es ist keine Praktische und Theoretische Prüfung notwendig.

Klasse B196

Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)

Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

» Mindestalter: 25 Jahre

» 5 Jahre im Besitz der Klasse B

» Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

» Prüfung: keine

» eingeschlossene Klassen: AM, L

125er_2
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min

» Motorrad-Theorieunterricht 4

Praktischer Unterricht à 45min

» Motorradfahrstunde 10

Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:

Keine Theorie- oder Praxisprüfung

Eintrag im Führerschein

Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

Wichtige Information

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

Klasse B197

Neue Automatikregelung B197

Ganz easy zum „normalen“ Führerschein

Seit dem 1. April 2021 gibt es eine neue Regelung für Fahrschüler, welche die PKW-Prüfungin in einem Fahrzeug mit Automatikschaltung abgelegt haben.

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Wenn
  • die Fahrschüler mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) zusätzlich in einem Schaltfahrzeug absolviert sowie
  • die Fahrtauglichkeit in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer bewiesen haben

dürfen sie auch Autos mit Schaltgetriebe fahren.

Bei erfolgreicher Testfahrt wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt und die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen.

Der Hintergrund: Es sind immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetriebe auf den Straßen, beispielsweise sind alle E-Autos Automatik-Fahrzeuge. Mit diesem Vorgehen soll auch der Einsatz dieser Pkw in den Fahrschulen gefördert werden. 

Aufhebung des Automatikvermerks

Zur Umschreibung des Automatik-Führerscheins gilt folgendes:

  • Für den Klasse B-Führerschein (Pkw) ist es als Nachweis ausreichend, die Fahrschulbescheinigung über die zusätzlichen Fahrstunden und die Testfahrt bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.
  • Für alle anderen Klassen muss die Fahrtauglichkeit durch eine zusätzliche praktische Prüfung in einem Schaltfahrzeug erbracht werden

Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, beispielsweise wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung, erfolgte.

Wichtiger Hinweis: Wenn du deine Prüfung Klasse B auf Automatik absolvierst, bekommst du die Schlüsselzahl B 197 eingetragen, wird BE auch auf Automatik absolviert, bekommst du einen Automatikführerschein. Wird BE auf Schalter absolviert, darf beides gefahren werden!

Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers nicht größer ist als 3500 Kg.

» Mindestalter: 18 Jahre

» BF17 17 Jahre

» Ausbildung: nur Praxis, kein Theorieunterricht

» Prüfung: nur Praktische Prüfung

» eingeschlossene Klassen: AM, L

» Vorbesitz: B

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Theoretischer Unterricht

» Es ist kein Theorieunterricht notwendig.

Praktischer Unterricht à 45min

Übungsfahrten nach Bedarf

Vorgeschriebene Sonderfahrten:

» Überlandfahrt 3

» Autobahnfahrt 1

» Beleuchtungsfahrt 1

Praktische Prüfung:

» 55 Minuten Prüfungszeit

» eine Grundfahraufgabe

» evtl. Autobahnfahrten

» Fahren Inner- und Außerorts

» Trennen / Verbinden des Anhängers mit dem Zugfahrzeug

Die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.