PKW Führerschein
Klassen BF17, B, B96, B196, B197, BE
Eine Fahrerlaubnis für den PKW bietet dir größtmögliche Flexibilität, Mobilität und Freiheit im Alltag. Wahre Lebensqualität: Unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu sein!
Viele Berufe erfordern außerdem einen Führerschein der Klasse B.
Der deutsche PKW-Führerschein ist international anerkannt und bietet dir auch die Möglichkeit, im Ausland ein Auto anzumieten.
Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren.
Mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden.
Zur Antragstellung werden benötigt:
Voraussetzungen an den/die Begleiter:
Der Kartenführerschein
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein muss spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.
Wissenswertes
Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG).
Anhänger mit 750 kg zG, sowie Anhänger mit einer zG über 750 kg, wenn die zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg ergibt.
» Mindestalter: 18 Jahre
» BF17 17 Jahre
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
» eingeschlossene Klassen: AM, L
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
» Grundwissen bei Ersterwerb 12
» Grundwissen bei Erweiterung 6
» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich 2
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrt 5
» Autobahnfahrt 4
» Beleuchtungsfahrt 3
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie
» 30 Fragen bei Ersterwerb
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxis:
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrt 5
» Autobahnfahrt 4
» Beleuchtungsfahrt 3
PKW und Anhänger zusammen dürfen die zulässige Gesamtmasse von 4250kg nicht überschreiten.
» Mindestalter: 18 Jahre
» BF17 17 Jahre
» Vorbesitz: B
Ausbildung der Klasse B96
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden
Inhalt der Ausbildung
Es ist keine Praktische und Theoretische Prüfung notwendig.
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
» Mindestalter: 25 Jahre
» 5 Jahre im Besitz der Klasse B
» Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule
» Prüfung: keine
» eingeschlossene Klassen: AM, L
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
» Motorrad-Theorieunterricht 4
Praktischer Unterricht à 45min
» Motorradfahrstunde 10
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Keine Theorie- oder Praxisprüfung
Eintrag im Führerschein
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Wichtige Information
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
Neue Automatikregelung B197
Ganz easy zum „normalen“ Führerschein
Seit dem 1. April 2021 gibt es eine neue Regelung für Fahrschüler, welche die PKW-Prüfungin in einem Fahrzeug mit Automatikschaltung abgelegt haben.
Wenn
dürfen sie auch Autos mit Schaltgetriebe fahren.
Bei erfolgreicher Testfahrt wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt und die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen.
Der Hintergrund: Es sind immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetriebe auf den Straßen, beispielsweise sind alle E-Autos Automatik-Fahrzeuge. Mit diesem Vorgehen soll auch der Einsatz dieser Pkw in den Fahrschulen gefördert werden.
Aufhebung des Automatikvermerks
Zur Umschreibung des Automatik-Führerscheins gilt folgendes:
Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, beispielsweise wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung, erfolgte.
Wichtiger Hinweis: Wenn du deine Prüfung Klasse B auf Automatik absolvierst, bekommst du die Schlüsselzahl B 197 eingetragen, wird BE auch auf Automatik absolviert, bekommst du einen Automatikführerschein. Wird BE auf Schalter absolviert, darf beides gefahren werden!
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers nicht größer ist als 3500 Kg.
» Mindestalter: 18 Jahre
» BF17 17 Jahre
» Ausbildung: nur Praxis, kein Theorieunterricht
» Prüfung: nur Praktische Prüfung
» eingeschlossene Klassen: AM, L
» Vorbesitz: B
Theoretischer Unterricht
» Es ist kein Theorieunterricht notwendig.
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrt 3
» Autobahnfahrt 1
» Beleuchtungsfahrt 1
Praktische Prüfung:
» 55 Minuten Prüfungszeit
» eine Grundfahraufgabe
» evtl. Autobahnfahrten
» Fahren Inner- und Außerorts
» Trennen / Verbinden des Anhängers mit dem Zugfahrzeug
Die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.