Motorradführerschein
Klassen Mofa, AM, A1, A2, A
Du spürst gern den Fahrtwind? Ein Motorradführerschein bietet dir das ultimative Gefühl von Freiheit. Im Vergleich zum PKW ist es außerdem eine kostengünstige Alternative, um von einem Ort zum anderen zu gelangen.
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor- auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht werden.
» Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahre
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung
» Vorbesitz: keine
» eingeschlossene Klassen: keine
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
– Grundwissen bei Ersterwerb 6
– Klassenspezifischer Unterricht 6
Theorie:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie:
» 20 Fragen bei Ersterwerb
» max. 7 Fehlerpunkte
– Grundwissen bei Ersterwerb 6
– Klassenspezifischer Unterricht 6
Bei Einzelausbildungen min. eine Doppelstunde zu 90min.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH. max. 45km/h,Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren, Leistung max. 4 kw bei Elektromotoren. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH. max. 45 km/h,Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren, Leistung max. 4 kw bei Diesel/Elektromotoren. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH. max. 45 km/h,Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kw bei Elektromotoren, Leermasse max. 350 kg
» Mindestalter: 15 Jahre
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
Grundwissen bei Ersterwerb 12
– 6 Grundwissen bei Erweiterung 6
– Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich 2
Praktischer Unterricht
Keine Sonderfahrten Vorgeschrieben, aber eine Praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie:
» 30 Fragen bei Ersterwerb
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxis:
» 55 Minuten Prüfungszeit
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren Inner- und Außerorts,
» 3 von 5 Grundfahraufgaben
Krafträder mit Hubraum max. 125 ccm , Leistung max. 11 kw, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH. über 45 km/h, Leistung max. 15 kw
» Mindestalter: 16 Jahre
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
» eingeschlossene Klassen: AM
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
» Grundwissen bei Ersterwerb 12
» Grundwissen bei Erweiterung 6
» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich 4
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrt 5
» Autobahnfahrt 4
» Beleuchtungsfahrt 3
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie
» 30 Fragen bei Ersterwerb
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxis:
» 70 Minuten Prüfungszeit
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren Inner- und Außerorts
» evtl. Autobahn
» 3 von 5 Grundfahraufgaben
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
» Mindestalter: 18 Jahre
» BF17 17 Jahre
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
» eingeschlossene Klassen: A1, AM
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
» Grundwissen bei Ersterwerb 12
» Grundwissen bei Erweiterung 6
» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich 4
(Bei Aufstieg der Kl. A1 auf A2, nach 2 Jahren ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.)
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrt 5
» Autobahnfahrt 4
» Beleuchtungsfahrt 3
Sonderfahrten bei A1 auf A2 (innerhalb von 2 Jahren):
– Überlandfahrten 3
– Autobahnfahrten 2
⁃ Beleuchtungsfahrten 1
(Bei Aufstieg der Kl. A1 auf A2, nach 2 Jahren sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben, eine praktische Prüfung muss jedoch sein.)
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie
» 30 Fragen bei Ersterwerb
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxis:
» 70 Minuten Prüfungszeit
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren Inner- und Außerorts
» evtl. Autobahn
» 3 von 5 Grundfahraufgaben
Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bbH. über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kw
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm
(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH. über 45 km/h, Leistung über 15 kw
» Mindestalter:
– 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
– 21 Jahre für Trikes
– 24 Jahre beim Direkterwerb
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
» eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
» Grundwissen bei Ersterwerb 12
» Grundwissen bei Erweiterung 6
» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich 4
(Bei Aufstieg der Kl. A2 auf A, nach 2 Jahren ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.)
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrt 5
» Autobahnfahrt 4
» Beleuchtungsfahrt 3
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie
» 30 Fragen bei Ersterwerb
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxis:
» 70 Minuten Prüfungszeit
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren Inner- und Außerorts
» evtl. Autobahn
» 3 von 5 Grundfahraufgaben
(Bei Aufstieg der Kl. A2 auf A, nach 2 Jahren sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben, eine praktische Prüfung muss jedoch sein.)