(BKF)
Berufskraftfahrer beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch:

  • die Teilnahme an der Schulung von 140 Unterrichtsstunden (je 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie
  • die erfolgreiche 90-minütige theoretische Prüfung bei der IHK

Die Unterrichtsteilnahme ist verpflichtend. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist auch bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.

Wer muss die Grundqualifikation absolvieren?

Die Grundqualifikation inkl. abschließender mündlicher Prüfung ist für Fahrer verpflichtend, die

  • ihren Führerschein für Busse nach dem 10.9.2008 oder
  • ihren Führerschein für Lkw nach dem 10.9.2009 erhalten haben.

Für wen besteht nur eine Weiterbildungsverpflichtung?

Busfahrer mit einer Fahrerlaubnis, die bereits vor dem 10.9.2008 ausgestellt worden ist und Lkw-Fahrer mit einem Führerschein, der vor dem 10.9.2009 erlangt wurde müssen keine Grundqualifikation erwerben. Für sie gilt nur die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung.

Die Weiterbildung besteht aus 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden.

Welche Ausnahmen macht das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz?

Von der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung sind einige Fahrer ausgenommen, z.B. Fahrer von Kraftfahrzeugen

  • mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • der Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Zolldienst oder sonstiger Rettungsdienste
  • die zu Reparatur- oder Wartungszwecken bewegt oder technischen Prüfungen oder Untersuchungen unterzogen werden
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, welches der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwendet

Wie wird die Weiterbildung in den Führerschein eingetragen?

Seit Mai 2021 erhalten Berufskraftfahrerinnen und -fahrer einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Das ist eine Karte, die vergleichbar mit dem klassischen Führerschein ist. Es wird dann nicht mehr – wie jahrelang zuvor – die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.

Außerdem wurde im Mai 2021 das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister in Betrieb genommen. Hierin werden die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht. Das Register wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt.


Drohen Bußgelder bei Verstoß?

Wer seine im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geregelten Pflicht als Berufskraftfahrer nicht erfüllt, kann mit hohen Bußgeldern rechnen:

  • bis zu 5.000 Euro für Fahrer
  • bis zu 20.000 Euro für Unternehmer

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf folgenden Internetseiten: www.bag.bund.de und www.bkfwb.de.