(Antrag z. Führerschein)
Antrag zum Führerschein
Wichtige Voraussetzung: Der Antrag zum Führerschein bei deiner zuständigen Behörde
In jedem Bundesland und teilweise sogar in Städten und Gemeinden gelten andere Richtlinien und Zuständigkeiten. Beispielsweise kann das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde zuständig für den Antrag sein. Bei uns ist in der Stadt Wolfsburg ist es das Straßenverkehrsamt. Bist du in einer der umliegenden Gemeinden wohnhaft, erkundige dich oder frag uns bitte welche Behörde für den Antrag zuständig ist.
Wir übernehmen die Antragstellung auch sehr gern für dich.
Für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:
Außerdem …
… Für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T:
… Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E:
… Für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren“:
Die Bearbeitung des Antrags kann vier bis sechs Wochen dauern. Sobald die Genehmigung und der Prüfauftrag der jeweiligen Behörde vorliegen, können wir dich zur Prüfung anmelden. Mit der Ausbildung an sich können wir aber schon vorher starten.
Sonderregelung: Führerschein nicht am Erstwohnsitz
Wenn du deine Ausbildung und Prüfung zum Führerschein in einer anderen Stadt als die deines Erstwohnsitzes machen möchtest, muss folgendes beachtet werden: Das zuständige Straßenverkehrsamt deines Erstwohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort Wolfsburg ist. Relevant ist dies beispielsweise für diejenigen, die unsere Ferienfahrschule absolvieren wollen.
Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Behörde und basiert auf Gründen der Verkehrssicherheit. Lernt ein Fahrschüler das Fahren auf dem Lande, lebt aber in einer großen Stadt, wird er vermutlich Schwierigkeiten im Stadtverkehr haben. Es liegt also nahe, dass man dort seinen Fahrunterricht und die Prüfung absolvieren sollte, wo man später auch überwiegend fahren wird. Dies sollte unbedingt mit der entsprechenden Behörde vorab geklärt werden.