FAQ

Die häufigsten Fragen unserer Fahrschüler, für dich beantwortet.

Wie beantrage ich meinen Führerschein und was benötige ich dafür?

1. Ab wann darf ich meinen Wunschführerschein machen?
  • Führerscheinklassen | Mindestalter | Zusatzinfo
  • Klasse B/B17 | 17/ 18 Jahre
  • Klasse BE | 17/18 Jahre
  • Klasse Mofa | 15 Jahre
  • Klasse AM | 16 Jahre
  • Klasse A1 | 16 Jahre
  • Klasse A2 | 18 Jahre | Direkteinstieg oder Aufstieg
  • Klasse A | 24 Jahre bei Direkteinstieg | 20 Jahre bei Aufstieg von A2
  • Klasse C/ CE | 21 Jahre | Klasse B muss vorhanden sein
  • Klasse T | 16 Jahre bei 40 km/h | 18 Jahre bei 60 km/h

Bei der Klasse B, B17, Mofa, AM, A1, A2 können wir ein halbes Jahr vor dem Mindestalter mit der Ausbildung anfangen. Drei Monate vor dem Geburtstag kannst du zur Theorieprüfung gehen und einen Monat vor deinem Geburtstag, darfst du die praktische Prüfung absolvieren.

2. Wie melde ich mich an?

Die Anmeldung erfolgt bei uns in der Fahrschule.
Vorab würden wir uns über einen telefonischen Kontakt sehr freuen.

3. Was benötige ich zur Anmeldung?

Zur Anmeldung in der Fahrschule wird nichts weiter benötigt. Wenn du jedoch schon folgenden Unterlagen besitzt, können diese gerne mitgebracht werden:

  • 1. Hilfe- Bescheinigung mit 9 Unterrichtseinheiten
  • ein Passbild biometrisch
  • einen Sehtest vom Optiker
  • Personalausweiß / Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein, wenn bereits vorhanden
4. Wo beantrage ich meinen Führerschein?

Den Antrag füllen wir persönlich mit Dir bei uns in der Fahrschule aus und geben diesen für Dich beim Straßenverkehrsamt ab. (Ausnahme Salzwedel) Für den Antrag werden die aufgelisteten Unterlagen s. Frage 2 benötigt.

5. Wie lange ist mein 1. Hilfe-Schein gültig?

Grundsätzlich ist eine Erste-Hilfe-Bescheinigung 10 Jahre gültig. Stichtag dazu war der 01.11.2015. Seitdem muss an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen werden, bei dem 9 Unterrichtseinheiten absolviert wurden.

6. Wer kann als Begleitperson beim Fahren mit 17 angegeben werden?

Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Sie dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen und müssen mindesten fünf Jahre durchgängig einen Führerschein besessen haben.

7. Wie lange braucht man im Durchschnitt für die theoretische Ausbildung?

Je nach Kursplanung dauert die theoretische Ausbildung zwischen 2-4 Wochen. Ausbildungsklassen wie C/CE und T können abweichen, da hier noch klassenspezifischer Unterricht absolviert werden muss.

8. Wie bereite ich mich auf die Theorieprüfung vor?

Wir können Dir kostenpflichtig eine App zur Verfügung stellen, mit der Du bequem von zu Hause aus lernen kannst.

9. Auf welchen Fahrzeugen wird bei der Klasse B geschult?

Die Ausbildung findet bei uns auf folgenden Fahrzeugen statt (Fahrlehrerabhängig):

  • VW Tiguan
  • VW Golf 8
  • VW Golf Sportsvan
  • SEAT Ateca
10. Kann ich mir den Fahrlehrer aussuchen?

Wir versuchen eure Wünsche des Fahrlehrers zu erfüllen. Jedoch können wir es nicht versprechen, da die Fahrlehrer im Urlaub sein können oder bereits voll ausgelastet sind.

11. Wie viele Fahrstunden benötige ich?

Für jede Führerscheinklasse benötigt man eine Anzahl an Sonderfahrten die gefahren werden müssen. Beispielsweise bei der Klasse B. Hier musst Du 12 Sonderfahrten absolvieren. Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich nach Deinem Können. Wenn Ihr eine andere Klasse erwerben wollt und Ihr Fragen zu den Sonderfahrten habt, könnt Ihr euch gerne bei uns melden.

12. Wie kann ich zahlen?

Du erhältst bei der Anmeldung unsere Bankverbindung zum Überweisen. Ansonsten kannst Du bei uns im Büro auch gerne Bar oder per EC-Karte bezahlen. Die Fahrlehrer nehmen auch Bargeld entgegen und du bekommst eine Quittung.

Deine Frage war nicht dabei?

Wir sind für Dich da! Ruf uns an, oder schreib uns eine Mail.