Busführerschein

Klasse D,

Um als Busfahrer arbeiten zu können, benötigst du einen Busführerschein. Das Busfahren fällt in die Kategorie Personenbeförderung und erfordert deshalb besondere Maßnahmen, denn du trägst eine hohe Verantwortung für deine Mitfahrer. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise Belastbarkeits- und Konzentrationstest. Außerdem musst du bereits seit zwei Jahren einen PKW-Führerschein besitzen, sowie mindestens 21 Jahre alt sein.

Klasse D

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klasse Am,A1,A2,A, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

» Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“)

» Ausbildung: Theorie und Praxis

» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

» Vorbesitz: C

» eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T, sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist.

» Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre

Bus front image frei
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min

» Grundwissen bei Ersterwerb: 6

» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich bei Vorbesitz der Klasse:

18 Doppelstd. (90 Min.)

12 Doppelstd. (90 Min.)

8 Doppelstd. (90 Min.)

8 Doppelstd. (90 Min.)

Praktischer Unterricht à 45min

Übungsfahrten nach Bedarf

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
(bei Vorbesitz der Klasse:)

» Grundausbildung: 7

» Überlandfahrten: 8

» Autobahnfahrten: 4

» Beleuchtungsfahrten: 3

» Grundausbildung: 14

» Überlandfahrten: 16

» Autobahnfahrten: 8

» Beleuchtungsfahrten: 6

» Grundausbildung: 33

» Überlandfahrten: 12

» Autobahnfahrten: 8

» Beleuchtungsfahrten: 5

» Grundausbildung: 45

» Überlandfahrten: 22

» Autobahnfahrten: 14

» Beleuchtungsfahrten: 8

Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Theorie

» 40 Fragen bei Ersterwerb

» max. 10 Fehlerpunkte

» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

Praxis: 

» 85 Minuten Prüfungszeit

» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt

» Fahren Inner- und Außerorts,

» evtl. Autobahn,

» 2 von 4 Grundfahraufgaben

Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

Bei Erwerb der Klassen D1, D1E, D und DE muss ein betriebs-, arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Bis zum 50. Lebensjahr genügt für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen die ärztliche Bescheinigung wie beim Lkw-Führerschein. Nach dem 50. Lebensjahr werden die Bus-Klassen dagegen nur bei Vorlage des umfassenderen Gutachtens verlängert.

Darüber hinaus ist immer auch ein ausreichendes Sehvermögen nachzuweisen. Zum Erwerb einer unbefristeten Fahrerlaubnisklasse genügt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Bei befristeten Fahrberechtigungen ist eine augenärztliche Begutachtung sowohl beim Ersterwerb wie auch bei jeder Verlängerung vorgeschrieben.