Informationen zur Barrierefreiheit
Hier erklären wir, wie die digitalen Angebote der Fahrschule Hercht funktionieren und wie wir sie barrierefrei zugänglich machen. Die Angaben sind nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) aufgebaut.
Stand: 19. August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Verantwortlich für die Website ist:
Steven Hercht und Marcus Hercht GbRFahrschule Hercht
Schachtweg 22
38440 Wolfsburg
Telefon: +49 5361 8938136
E-Mail: info@fahrschule-hercht.de
Diese Informationen gelten für die Website fahrschule-hercht.de sowie für eine zeitweilige Relaunch-Vorschau unter hercht.unicorns-media.com, jeweils einschließlich ihrer öffentlich erreichbaren Unterseiten.
2. Beschreibung der Dienstleistung
Die Website informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über die Fahrausbildung und weitere Bildungsangebote der Fahrschule Hercht. Dazu gehören insbesondere:
- Informationen zu Führerscheinklassen, Ausbildung, Preisen und Standorten,
- Kontaktmöglichkeiten per Telefon, E-Mail und WhatsApp,
- eine Verlinkung zur extern betriebenen Online-Anmeldung,
- Ratgeber, Praxis-Trainer und Lerninhalte zur Vorbereitung,
- Informationen zum Team und zu offenen Stellen.
3. So nutzt du das Angebot
- Wähle über die Hauptnavigation eine Führerscheinklasse, einen Standort oder ein anderes Thema aus.
- Informiere dich auf der jeweiligen Seite über Voraussetzungen, Ablauf, Preise und Kontaktmöglichkeiten.
- Für eine Anmeldung kannst du die externe Online-Anmeldung öffnen oder uns direkt per Telefon, E-Mail, WhatsApp beziehungsweise vor Ort kontaktieren.
- Wenn ein externer Inhalt wie Google Maps oder YouTube benötigt wird, entscheidest du vor dem Laden selbst, ob er aktiviert werden darf.
Wenn du einen digitalen Schritt nicht nutzen kannst, bieten wir dir eine persönliche Alternative per E-Mail, Telefon oder vor Ort an.
4. Geltende Barrierefreiheitsanforderungen
Soweit die angebotenen digitalen Dienstleistungen in den Anwendungsbereich fallen, richten sich die Anforderungen nach dem BFSG und der Verordnung zum BFSG (BFSGV). Für Websites sind insbesondere die Grundsätze wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust maßgeblich. Als technische Orientierung verwenden wir die Anforderungen der EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA.
5. Wie wir die Anforderungen umsetzen
Wahrnehmbar
- Inhalte sind mit einer klaren Überschriften- und Seitenstruktur aufgebaut.
- Inhaltlich wichtige Bilder erhalten Alternativtexte. Rein dekorative Bilder werden für assistive Technik ausgeblendet.
- Texte und Bedienelemente verwenden gut erkennbare Kontraste und passen sich an kleine Bildschirme an.
- Die Schrift kann über Browserfunktionen oder die Website-Einstellungen vergrößert werden.
Bedienbar
- Navigation, Links, Formulare und Dialoge sind mit der Tastatur bedienbar.
- Ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt. Der Tastaturfokus wird sichtbar dargestellt.
- Dialoge führen den Fokus, lassen sich mit der Escape-Taste schließen und geben den Fokus anschließend zurück.
- Animationen können über die Betriebssystemeinstellung oder die Einstellungen dieser Website reduziert werden.
Verständlich
- Navigation, Schaltflächen, Linkziele und Formulare sind konsistent beschriftet.
- Texte werden möglichst klar gegliedert und in verständlicher Sprache formuliert.
- Hinweise zu externen Diensten erscheinen, bevor Daten an diese Anbieter übertragen werden.
Robust
- Die Website verwendet semantisches HTML und ergänzende ARIA-Angaben, wenn native Elemente nicht ausreichen.
- Die Darstellung ist für aktuelle Browser, mobile Geräte und die Nutzung mit assistiven Technologien ausgelegt.
- Formulare besitzen zugeordnete Beschriftungen und verständliche Rückmeldungen.
6. Persönliche Einstellungen
Du kannst Schriftgröße, Kontrast, Bewegung und die Hervorhebung von Links jederzeit anpassen. Auch die Einwilligung für Google Maps und YouTube kann jederzeit erteilt oder widerrufen werden.
Die Einstellungen werden nur lokal in deinem Browser gespeichert. Du erreichst sie über das Hauptmenü, auf großen Bildschirmen zusätzlich über die dezente Einstellungsleiste und im Footer.
7. Dokumente und externe Angebote
Einzelne ältere PDF-Preislisten und PDF-Druckversionen können noch nicht vollständig mit Tags für Screenreader versehen sein. Inhalte zur Abfahrtskontrolle stehen zusätzlich als HTML-Webversion bereit. Auf Wunsch stellen wir benötigte Informationen in einer geeigneten Alternative zur Verfügung.
Google Maps, YouTube, WhatsApp, soziale Netzwerke und die externe Online-Anmeldung werden von anderen Anbietern betrieben. Deren Barrierefreiheit liegt nicht vollständig in unserem Einflussbereich. Wenn dort eine Barriere auftritt, melde dich bitte bei uns. Wir helfen dir über einen direkten Kommunikationsweg weiter.
8. Prüfung und Pflege
Die Bewertung beruht auf einer technischen und redaktionellen Selbstprüfung im August 2026. Dabei wurden repräsentative Seitentypen, wichtige Bedienwege, mobile Ansichten, Tastaturbedienung und automatisierte Prüfungen einbezogen. Es liegt derzeit keine externe Zertifizierung vor.
Neue Inhalte und Funktionen werden im Rahmen der redaktionellen und technischen Pflege auf Barrierefreiheit geprüft. Diese Informationen werden aktualisiert, wenn sich die Website oder die gesetzlichen Anforderungen wesentlich ändern.
9. Barriere melden
Kannst du einen Inhalt oder eine Funktion nicht nutzen? Schreibe uns möglichst genau, auf welcher Seite die Barriere auftritt und welches Gerät oder Hilfsmittel du verwendest. Wir prüfen die Meldung und suchen eine zugängliche Lösung.
Fahrschule HerchtTelefon: +49 5361 8938136
E-Mail: info@fahrschule-hercht.de
10. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und DienstleistungenAnstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine Barriere über das Kontaktformular der MLBF melden. Bitte beachte, dass die MLBF selbst prüft, ob ein Anliegen in den Anwendungsbereich des BFSG fällt.
