Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; bbH. max. 60 km/h
(für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH. max. 40 km/h) auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen;
bbH. max. 40 km/h auch mit Anhänger
Mindestalter: |
16 Jahre |
Vorbesitz: |
- |
Eingeschlossene Klasse: |
Erforderlich Antragsunterlagen
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lichtbild (biometrisch)
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
- Sehtest ( nicht älter als 2 Jahre )
- Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs, Sofortmaßnamen am Unfallort
- Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer
auswärtigen Behörde angefertigt wurde)
-
Die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen.
Theoretischer Unterricht
Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.
- 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)
- 6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung der Klasse T erfolgt anhand von Fahrstunden, deren Anzahl nicht vorgeschrieben ist und variiert. Es muss jedoch eine technische Unterweisung am stehenden Fahrzeug durchgeführt werden.