Krafträder mit Hubraum über 50 cm3 oder bbH. über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kw
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³
(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH. über 45 km/h, Leistung über 15 kw
Mindestalter: |
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre bei Krafträder beim Direkterwerb |
Vorbesitz: |
- |
Eingeschlossene Klasse: |
Erforderlich Antragsunterlagen
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lichtbild (biometrisch)
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
- Sehtest ( nicht älter als 2 Jahre )
- Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs, Sofortmaßnamen am Unfallort
- Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer
auswärtigen Behörde angefertigt wurde)
-
Die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen.
Theoretischer Unterricht
Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.
- 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)
- 6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
-
Bei Aufstieg der Kl. A2 auf A, nach 2 Jahren ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in:
> Grundausbildung, d.h. die vom jeweiligen Fahrschüler benötigten allgemeinen Fahrstunden (Anzahl vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben)
> Vorgeschriebene Sonderfahrten:
- 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Fahrten auf der Autobahn
- 3 Beleuchtungsfahrten
Sonderfahrten bei A2 auf A (innerhalb von 2 Jahren):
- 3 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrten auf der Autobahn
- 1 Beleuchtungsfahrt
-
Bei Aufstieg der Kl. A2 auf A, nach 2 Jahren sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben eine praktische Prüfung muss jedoch sein.