LKW Führerschein
Klassen C, CE
Für Berufskraftfahrer bieten wir die LKW-Grundqualifikation und BKF-Weiterbildungen an. Diese Ausbildungen sind notwendig, um als Berufskraftfahrer tätig zu sein. Die Module müssen spätestens alle fünf Jahre am Stück wiederholt werden. Alternativ kann man auch jährlich ein Modul absolvieren. Die Ausbildungen beinhalten unter anderem die Themen Ladungssicherheit, Perfektionstraining und rechtliche Rahmenbedingungen.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A ,mit einer zG. über 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500kg und die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg zG.
» Mindestalter: 18 Jahre
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
» Vorbesitz: B
» eingeschlossene Klassen: keine
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
» Grundwissen bei Ersterwerb: 12
» Grundwissen bei Erweiterung: 6
» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich bei Vorbesitz der Klasse:
6 Doppelstd. (90 Min.)
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrten: 3
» Autobahnfahrten: 1
» Beleuchtungsfahrten: 1
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie
» 30 Fragen bei Ersterwerb
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
Praxis:
» 85 Minuten Prüfungszeit
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren Inner- und Außerorts,
» evtl. Autobahn,
» 2 von 4 Grundfahraufgaben
Kraftomnibusse fahren: Schlüsselzahl 171
In Deutschland dürfen Besitzer eines C1- oder C1E-Führerscheins auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste fahren. Allerdings nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 7500 Kilogramm nicht übersteigt – und die Fahrt der Überprüfung des technischen Zustands dient. Ansonsten ist das nur erlaubt, wenn in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl 171 steht.
Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis
Wer seinen C1- oder C1E-Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und 28.12.2016 erworben hat, muss die Fahrberechtigung ab der Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängern. Nach Vollendung des 45. Lebensjahrs gilt sie für fünf Jahre. Auch wer sie nach dem 28.12.2016 erworben hat, muss sie nach fünf Jahren erneuern. Das geht mit einem ärztlichen Gutachten.
Im Falle eines Umtausches der Fahrerlaubnisklasse 2 werden die Fahrerlaubnisklassen AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L und T erteilt. Aus Gründen des Bestandsschutzes werden weitere Berechtigungen über Schlüsselzahlen eingetragen.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A ,mit einer zG. über 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500kg und die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg zG.
» Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“)
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
» Vorbesitz: B
» eingeschlossene Klassen: C1
» Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
» Grundwissen bei Ersterwerb von B und C: 12
» Grundwissen bei Erweiterung: 6
» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich bei Vorbesitz der Klasse:
10 Doppelstd. (90 Min.)
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrten: 5
» Autobahnfahrten: 2
» Beleuchtungsfahrten: 3
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie
» 37 Fragen bei Ersterwerb
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
Praxis:
» 85 Minuten Prüfungszeit
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren Inner- und Außerorts,
» evtl. Autobahn,
» 2 von 4 Grundfahraufgaben
Im Falle eines Umtausches der Fahrerlaubnisklasse 2 werden die Fahrerlaubnisklassen AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L und T erteilt. Aus Gründen des Bestandsschutzes werden weitere Berechtigungen über Schlüsselzahlen eingetragen.
In den Lkw-Klassen gelten beim Erwerb ab 1.1.1999 und vor dem 28.12.2016 folgende Befristungen der Fahrberechtigung:
» Klassen C1,C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres; nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre
» Klassen C,CE: für fünf Jahre
Befristungen: Für Inhaber einer ab dem 28.12.2016 erworbenen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE gilt, dass deren Fahrerlaubnis auf 5 Jahre befristet wird.
Wichtiger Hinweis: Diese nationale Lösung, dass die Befristung erst für Fahrerlaubnisse der Klassen C1 bzw. C1E gilt, die ab dem 28.12.2016 erworben wurden, entspricht nicht dem Europäischen Recht. Dies bedeutet, dass bei Fahrten im Ausland Beanstandungen durch ausländische Behörden nicht ausgeschlossen werden können.
Sonstiges
Wer den Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation (BKF) nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten.
Darüber hinaus berechtigen Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E innerhalb Deutschlands auch zum Führen von Kraftomnibussen der entsprechenden zGM ohne Fahrgäste, sofern die Fahrt lediglich der Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dient. Ohne Einschränkung auf diesen Fahrzweck dürfen Busse ohne Fahrgäste nur mit Schlüsselzahl 171 oder 172 gefahren werden. Diese Berechtigung des Inhabers einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 gilt nur im Inland.
Was man mit der Klasse CE fahren darf
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A mit einer zG. über 3.500 kg; max. 8 Personen außer dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg zG.
» Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ )
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
» Vorbesitz: C
» eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T, sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist.
» Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
» Grundwissen bei Erweiterung: 6
» Klassenspezifischer Unterricht für alle erforderlich bei Vorbesitz der Klasse:
6 Doppelstd. (90 Min.)
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» Überlandfahrten: 5
» Autobahnfahrten: 2
» Beleuchtungsfahrten: 1
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorie:
» 30 Fragen bei Erweiterung
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
Praxis:
» 85 Minuten Prüfungszeit
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren Inner- und Außerorts,
» evtl. Autobahn,
» 2 von 2 Grundfahraufgaben
» Trenne oder Verbinden des Anhängers mit der Zugmaschine