Jetzt ist Eure Zeit!
Klasse A1 ohne Prüfung? Das geht!
Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und den Klasse B Führerschein seit 5 Jahren besitzen.
Erfüll dir jetzt deinen Wunsch vom Motorrad fahren und melde Dich ab dem 2.1.2020 bei uns an.
Du machst bereits in den Wintermonaten die Theorie ( 4x 90 min) und sobald die Temperaturen steigen starten wir mit der praktischen Ausbildung durch. ( mind. 5x 90 min)
Dein Weg zum Motorrad-Führerschein-ab 550Euro*!
Bei Rückfragen stehen wir Dir von Montag-Freitag in der Zeit von 13- 18 Uhr zu Verfügung.
Telefonisch erreichst Du uns unter 039002/42923. Wir freuen uns auf Dich!
Wichtig: Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B.
Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.
Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)
* Minimum laut gesetzlichen Mindestanforderung zur Erlangung der theoretischen und praktischen Reife.
Um euch zukünftig einen noch größeren Komfort auf unserer Website bieten zu können, haben wir die Website so umgestaltet, dass ihr sie auf allen Laptops, Tablets oder Smartphones ohne Einschränkungen genießen könnt.
So werdet ihr immer mit den neuesten Infos versorgt, egal wo ihr euch grad aufhaltet.
Berufskraftfahrerfortbildung ab sofort in unserer Fahrschule. Jetzt Anmelden!
Qualifizierung des Fahrpersonals im Güter- und Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter- oder Personenbeförderungen zu gewerblichen Zwecken durchführen, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.
Dies sieht die europäische „Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr“ vor. Ziel dieser europäischen Initiative ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
Die Umsetzung der EU-Initiative erfolgte in Deutschland durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)“ vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ergänzt wird dieses durch die „Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)“ vom 22. August 2006, die ebenfalls am 1. Oktober 2006 in Kraft trat.