(AFS)
Aufbauseminar für Fahranfänger

Wann ist ein Aufbauseminar notwendig?

Du wurdest bei einem gravierenden Verstoß im Straßenverkehr erwischt? Handy am Steuer? Auf der rechten Fahrspur überholt? Dies kann innerhalb der Probezeit zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) zu einer Nachschulung führen. Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 12 wird hierbei unterschieden in Verstöße der Kategorie A und B.

Ein Aufbauseminar wird vom Straßenverkehrsamt verhängt und von Fahrschulen und speziell dafür ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt.

Was sind A-Verstöße?

Missachtest du eine Regel der Kategorie A, wird dies zwingend ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Außerdem kann es ein Bußgeld ab 60€ sowie Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre.

Ein A-Verstoß ist beispielsweise:

  • Überschreitung des Tempolimits um mindestens 21 km/h
  • zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Überholen auf der rechten Spur
  • Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • Handynutzung am Steuer

Außerdem zählen viele Vergehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, ebenfalls zur A-Kategorie, beispielsweise Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Was sind B-Verstöße?

B-Verstöße sind nicht ganz so schwerwiegend und ziehen erst beim zweiten Mal ein ASF-Seminar nach sich. Zwei B-Verstöße werden dann also wie ein A-Verstoß gewertet. Mit einem einzelnen B-Verstoß gibt es keine Konsequenzen auf die Probezeit.

Ein B-Verstoß ist beispielsweise:

  • Abgefahrene Reifen
  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
  • Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung

Dauer und Ablauf des Aufbauseminars

Aufbauseminare für Fahranfänger werden nur von speziell dafür ausgebildeten Fahrlehren durchgeführt. Wurde ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer Frist (ca. zwei Monate) absolvieren. Der Kurs kann gleichzeitig von sechs bis maximal zwölf Personen besucht werden. Er muss innerhalb von zwei bis vier Wochen abgeschlossen werden. Hat der Fahranfänger das Seminar durchlaufen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde innerhalb der gesetzten Frist vorlegen muss. Bei Missachtung wird der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pause) sowie einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Die Fahrt findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.

Konsequenzen bei Nicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar

Wenn der Fahranfänger nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, wird ihm der Führerschein entzogen. Nur dann, wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, bleibt der Führerschein erhalten.

Ein begonnenes ASF muss komplett innerhalb der vier Wochen absolviert werden. Dies bedeutet: Man kann nicht Teile des Seminares, z.B. die Fahrprobe, erst zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Der Grund hierfür ist der logisch aufeinander aufbauende Inhalt der Sitzungen. Hierbei obliegt es dem Seminarleiter, je nach Fragen und Beiträgen der Teilnehmer, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Nachschulungen immer ein wenig individuell sind und unterschiedlich ablaufen können.